Verkehrsrecht


Ein Verkehrsunfall kann weitreichende Folgen haben.

Bei einem Verkehrsunfall steht die schnelle und effektive Abwicklung im Fokus. Wir realisieren innerhalb kürzester Zeit Ihre Ansprüche. Die eingehenden Gelder werden umgehend an die Rechnungsaussteller bzw. an Sie überwiesen. Wir erledigen alles für Sie, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Tradler stehen Ihnen zur Seite – sei es für die Klärung von Schadenersatzansprüchen oder zu Ihrer Verteidigung bei Rechtsstreitigkeiten.
Privates Verkehrsrecht besteht einerseits aus dem Verkehrshaftungsrecht, wie z.B. Ansprüche auf Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall und Ansprüchen gegenüber einer gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und andererseits aus dem Verkehrsvertragsrecht wie z.B. Kaufverträge über Fahrzeuge und die daraus folgenden Gewährleistungsrechte oder Gewährleistungsansprüche gegenüber der eigenen Kfz- Teil-, oder Vollkaskoversicherung. Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche in der Verkehrsunfallregulierung, sowie Ihren Verdienstausfall, Ihr Schmerzensgeld und sonstige Ausfälle wie Haushaltsführungsschaden schnell, effizient und optimal bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Die Rechtsanwaltskosten für den Geschädigten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum Verkehrsrecht.

Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.

Hoher Schaden trotz Glück im Unglück


Ein elfjähriger Junge fährt mit seinem Roller auf dem Bürgersteig. Ein Autofahrer nähert sich auf der mit 30 km/h beschränkten Straße. Er bemerkt schon von weitem den Jungen und auf der anderen ..weiterlesen.

Franz Tradler

Rechtsanwalt

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