Hier geht es um die Befindlichkeiten aller Beteiligten: Vater, Mutter, Kinder. Es geht darum, die individuellen Bedürfnisse der Beteiligten voller Feingefühl in einen fairen Kontext zu setzen. Und natürlich auch um die kompetente Umsetzung und Anwendung der juristischen Möglichkeiten.
Eine Scheidung bedeutet für alle Beteiligten einen großen Umbruch – ganz besonders für die Kinder. Deshalb hat verantwortungsvolles Handeln höchste Priorität. Im Falle der Ehescheidung, als auch bei Sorgerechtsstreitigkeiten und Unterhaltsstreitigkeiten ist nicht nur juristische Kompetenz sondern auch menschlicher Beistand gefragt. Mit der notwendigen Sensibilität stehen wir Ihnen bei Unterhaltsregelung, Ehevertrag, Sorgerecht und Trennungsunterhalt zur Seite.
Wir unterstützen Sie, beraten und begleiten Sie bei allen rechtlichen Schritten, damit der zukünftige Umgang mit den Kindern fair geregelt wird.
Und wir beraten Sie zu Eheschließung und Ehegattensplitting. So bekommt Ihre Partnerschaft bereits im Vorfeld ein solides, rechtliches Fundament.
Das Familienrecht umfasst schwerpunktmäßig:
Abstammungsrecht, Adoptionsrecht, Vaterschaftsanerkennung und Verwandtschaft Eherecht, Ehegemeinschaft und Partnerschaftsrecht, Eheverträge
Güterrecht wie Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung
Scheidung, Trennung und Trennungsjahr
Kindschaftsrecht und elterliche Sorge, Sorgerecht, Umgangsrecht
Unterhaltsrecht wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt