Bestimmen Sie rechtzeitig, was mit Ihrem Vermögen passieren soll. Als Fachanwalt für Erbrecht haben Sie als Erblasser bei uns einen Spezialisten an Ihrer Seite. Wir nehmen uns viel Zeit für Sie, damit Sie beruhigt und entspannt und in dem Wissen, dass alles seine Ordnung haben wird, Ihren Lebensabend genießen können. Für Sie als Erbe gilt es die Dinge in die Hand zu nehmen und notwendige, amtliche Schritte einzuleiten, was in Ihrer Trauer oft nicht rechtzeitig möglich ist. Wir begleiten Sie sensibel und verständnisvoll durch diese Zeit und helfen Ihnen.
Ein Todesfall und damit Erbfall kann viele rechtliche Risiken und Probleme für die Hinterbliebenen mit sich bringen, wobei auch oftmals ausländische, erbrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Seit 17.8.2016 auch die europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO).
Derjenige, welcher etwas zu vererben hat, sollte sich deshalb frühzeitig über die Themen der erbrechtlichen Vermögensgestaltung und Vermögensübertragung oder Schenkung unter Lebenden auf den Todesfall erkundigen. Bereits bei der Erstellung eines handschriftlichen Testamentes sollten Sie Hilfe von einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht in Anspruch nehmen. Alleine die Verwechslung der rechtlichen Begriffe „vermachen „ und „vererben“ hätte fatale Folgen für die Hinterbliebenen. Neben dem Testament kann die Erbfolge auch im Rahmen eines notariellen Erbvertrages geregelt werden, welcher den Vorteil hat, dass er nicht wie das Testament frei widerrufen werden kann. Der Erblasser kann bei minderjährigen oder mehreren Erben einen Testamentsvollstrecker ernennen. Ob und in wieweit eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, kann anhand Ihrer Situation erörtert werden.
Manchmal kommt es anders
Pflichtteilsrecht gegen den letzten Willen
Eine ältere Frau, verwitwet, hat ihr schwer verdientes und erspartes Vermögen vor vielen Jahren in den Kauf einer kleinen Eigentumswohnung gesteckt.
Der älteste Sohn, mittlerweile über 50 ..weiterlesen.
Tritt ein
Todesfall ein und steht eine Erbschaft im Raum, sollte immer ein kompetenter Fachanwalt für Erbrecht hinzugezogen werden. Oft können die Angehörigen in ihrer Trauer die notwendigen amtlichen Schritte gar nicht fristgerecht wahrnehmen. Neben der
gesetzlichen Erbfolge ist zu prüfen, ob der Verstorbene ein handschriftliches Testament, ein notarielles
Testament oder einen
Erbvertrag hinterlassen hat. Es kann auch eine versteckte, letztwillige Verfügung vorliegen, etwa ein Brief oder eine Notiz. Steht der Erbe oder die Erben fest, ist innerhalb einer Frist von 6 Wochen darüber zu entscheiden, ob eine Erbschaftsausschlagung oder die Geltendmachung des Pflichtteils erfolgen soll. Bei mehreren Erben kommt es häufig zu erbrechtlichen Streitigkeiten bei denen Sie von einem kompetenten Fachanwalt für Erbrecht am effektivsten vertreten werden. Eine Erbausschlagung kommt entweder aus persönlichen Gründen, oder um einer möglichen Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu entgehen, in Betracht. Die Ausschlagung einer Erbschaft muss frist- und formgerecht erfolgen. Auch rückgängig gemacht werden kann eine bereits ausgeschlagene Erbschaft unter Umständen wieder. Eine Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung ist dann sinnvoll, wenn es für den Erben nicht möglich ist innerhalb der Erbausschlagungsfrist das Nachlassvermögen und die Verbindlichkeitssituation zu erfassen. Bei
Gericht kann der Erbe einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen. Als Nachweis für die Erbenstellung ist gegebenenfalls ein
Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) bei Gericht zu beantragen.
Hiervon zu unterscheiden ist der Betreuungsfall zu Lebzeiten: Mit einer
Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie vorab einen Vertreter der Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie geistig dazu nicht mehr in der Lage sind. Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie im Vorhinein bei eventuell eintretender Geschäftsunfähigkeit, wer Ihre Betreuung übernehmen soll. Kommt es zu einer medizinischen Behandlung bei der Sie sich nicht mehr äußern können, müssen Ihre eigenen Wünsche die Sie in einer Patientenverfügung schriftlich niedergelegt haben, berücksichtigt werden.